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SIPAL GmbH & Co. KG

Reinigung, Kunststoffentgratung, Strahlmittel..., Gummientgratung, Druckgussentgratung, Entgratung, Penta-Prime, LIEFERN
Adresse / Anfahrt
Diepke 2
58642 Iserlohn
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-26:
(Die Erforschung, die Entwicklung und der Vertrieb von Strahlmitteln aller Art sowie die Durchführung aller hiermit im Zusammenhang stehenden Arbeiten, Import und Export sowie der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, die Beratung, die Organisation und die Verwaltung von Gesellschaften aller Art und die Beteiligung an Gesellschaften sowie die Beratung und die Organisation von Werbung und Werbekonzepten aller Art.). Kommanditgesellschaft. SIPAL GmbH & Co. KG. Iserlohn. Geschäftsanschrift: Diepke 2, 58642 Iserlohn. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: CONSILIUM Gesellschaft für Beteiligungsmanagement und Geschäftsführung mbH, Bergheim (Amtsgericht Köln HRB 60203). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: SIPAL Verwaltungs-GmbH, Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn HRB 6995). Der Sitz ist von Bergheim (bisher Amtsgericht Köln, HRA 26428) nach Iserlohn verlegt. Die Firma ist geändert.

2010-03-26:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.03.2010 Teile des Vermögens der Sipal Strahl- und Elektrotechnik GmbH mit Sitz in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn HRB 2065) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-07-16:
Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.07.2010 wirksam geworden.

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