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SIVA-Sicherheit-Video-Akustik GmbH

Alarmtechnik und Brandmelde
Adresse / Anfahrt
Herzog-Arenberg-Straße 31
49716 Meppen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Meppen beschlossen. Meppen. Nicht mehr Geschäftsführer: Suren, Franz-Josef, Stavern, *24.07.1949. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Stöppelkamp, Thomas, Meppen, *31.12.1964.

2009-03-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Geschäftsanschrift: Herzog-Arenberg-Straße 31, 49716 Meppen.

2019-03-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lindner, Ralf, Meppen, *17.01.1956. Bestellt als Geschäftsführer: Overkamp, Hans, Meppen, *29.06.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-09-10:
Prokura erloschen: Stöppelkamp, Thomas, Meppen, *31.12.1964.

2021-01-25:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 mit Ergänzung vom 20.01.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den nun unter SIVA-Sicherheit-Video-Akustik e.K., Inh. Hans Overkamp mit Niederlassung in Meppen auftretenden Kaufmann Hans Overkamp übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-02-03:
Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden SIVA-Sicherheit-Video-Akustik e.K., Inh. Hans Overkamp, Meppen am 28.01.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.