Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

SL Tecno GmbH

Webseite verfügbaren Dienste, Nachrichtenleiste, Gütpohl..., STABline, Bline, STA
Adresse / Anfahrt
Am Güthpol 3
28757 Bremen
1x Adresse:

Industriepark Brundorf 40d
28790 Schwanewede


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-07-02:
STABline GmbH; Bremen. Geschäftsanschrift: Cord-Steding-Straße 10, 28779 Bremen. Gegenstand: Der Handel mit Kunststoffplatten, insbesondere für die Bau- und Baumaschinenindustrie. Kapital: 25.000 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Busch, Claudia Daniela, *23.09.1965, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Dr. Weidmann, Achim, *28.03.1965, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2013.

2016-12-05:
Geschäftsanschrift: Am Gütpohl 3, 28757 Bremen.

2022-07-08:
Firma:SL Tecno GmbH; Gegenstand: Die Herstellung, Vertrieb und Handel von Produkten aus technischen Kunststoffen und Leichtbauwerkstoffen jeglicher Art sowie der Handel mit technischen Geräten aus dem Bereich der regenerativen Energien nebst den notwendigen Verbrauchsmaterialien. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.05.2022 ist die Firma geändert sowie der Gegenstand und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 und § 2.