Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

SMARD Transactions GmbH & Co. KG

Finanzdienstleistung, Kundenbindung, Kundenkarten..., Terminals, Durable Lorem, Jede Stückzahl, Jede Stückzahl Lorem, Stückzahl Lorem
Adresse / Anfahrt
Prinz-Carl-Anlage 25
67547 Worms
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-11-08:
(Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere von Beratungsleistungen, auf dem Gebiet der Informations-, Computer- und Telekommunikationstechnologie sowie der Elektronischen Datenverarbeitung, die Erstellung von Computerprogrammen, der Betrieb von Webportalen und die Erbringung aller damit zusammenhängenden Leistungen (wie z.B. Hosting) sowie die Erbringung von sonstigen Beratungs- und Managementdienstleistungen für Unternehmen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck dienen. Sie kann sich insoweit auch an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mikroforum Ring 2, 55234 Wendelsheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: SMARD Verwaltungs GmbH, Wendelsheim (Amtsgericht Mainz HRB 42510).

2012-10-05:
Geändert, nun: Neuer Sitz: Worms. Geschäftsanschrift: Prinz-Carl-Anlage-25, 67547 Worms. Der Sitz ist nach Worms verlegt.

2019-10-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2019 mit der SMARD GmbH & Co. KG mit Sitz in Worms verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.