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SOLIX Energie aus Bürgerhand Rheinhessen eG

Jeder Bürgerin, Carsharing, Geschäftsfeld..., Ortsgemeinde, KiTa Abenteuerland, Sängerhalle, VG-Gebäude
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Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
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6 Ansprechpartner/Personen
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mind. 6 Mitarbeiter
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5x HR-Bekanntmachungen:

2013-05-02:
eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 23.09.2011 mit Änderungen vom 30.05.2012 und 09.04.2013. Gegenstand: Der gemeinsame Aufbau und Betrieb von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien, der Erwerb und Betrieb von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien und der Vertrieb erneuerbarer Energien und die Förderung der Genossenschaftsmitglieder in Form von Beratung zum rationellen Einsatz von Energie und der Minderung des Energieverbrauchs. Keine Nachschusspflicht. Mindestkapital: Das Mindestkapital beträgt 80 % des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Sie vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt für Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 10.000,00 EUR. Für Rechtsgeschäfte, die diesen Betrag übersteigen, vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Vorstand: Dr. Gruner-Bauer, Petra, Wallertheim, *22.03.1960; Thierfelder, Jutta, Mainz, *28.11.1970.

2014-09-05:
Nicht mehr Vorstand: Thierfelder, Jutta, Mainz, *28.11.1970. Bestellt als Vorstand: Dr. Kissel, Gerhard, Vendersheim, *14.09.1953.

2017-02-15:
Nicht mehr Vorstand: Dr. Kissel, Gerhard, Vendersheim, *14.09.1953. Bestellt zum Vorstand: Becher, Matthias, Wörrstadt, *09.12.1951.

2018-02-08:
Die Generalversammlung vom 27.11.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Förderzweck und Gegenstand) und § 12 (Einberufung und Durchführung) beschlossen.

2022-05-13:
Die Generalversammlung vom 30.06.2021 hat eine Änderung des Statuts in § 12a (Schriftfliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversanstaltung), § 12b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung) und § 12c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton) beschlossen. Die Generalversammlung vom 06.11.2021 hat eine Änderung des Statuns in § 8 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung), § 13 (Zuständigkeit der Generalversammlung), § 14 (Aufsichtsrat) und in § 18 (Arbeitsgruppen) beschlossen.

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