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SPORT EHNERT GmbH & Co. KG

Skistiefel, Anzüge, Wander..., Bademode, Wäsche, Ski, Stirnbänder, Bike, Hosen, Jacken
Adresse / Anfahrt
Am Abrahamschacht 1i
09496 Marienberg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2005-02-17:
Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SME Verwaltungs-GmbH, Marienberg (Amtsgericht Chemnitz HRB 21739). Entstanden durch Umwandlung der SME SPORTLER-MARKT GmbH, mit dem Sitz in Marienberg (Amtsgericht Chemnitz HRB 16730). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2005-09-08:
Neue Firma: SPORT EHNERT GmbH & Co. KG. Die Firma ist geändert. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 11.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von dem einzelkaufmännischen Unternehmen Sport Ehnert e.K. mit dem Sitz in Marienberg (Amtsgericht Chemnitz HRA 5306) übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 01.09.2005.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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