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SRW Die Finanzplaner GmbH

Madoff-Betrug, Lux Fonds, Herald Lux..., Herald Lux Fonds, HSBC, Depotbank, Deminor
Adresse / Anfahrt
Schwieberdinger Straße 52
71636 Ludwigsburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-06-18:
Einzelprokura: Potkowski, Irmtraud, Asperg, *20.02.1953.

2010-12-06:
Geschäftsanschrift: Schwieberdinger Str. 52, 71636 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Potkowski, Irmtraud, Asperg, *20.02.1953. Einzelprokura: Scholz, Thorsten, Ludwigsburg, *02.05.1971.

2011-12-27:
Personenbezogene Daten geändert bei Vorstand: Wolf, Stephan R., Remseck am Neckar, *29.12.1962, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 28.10.2011 und des Versammlungsbeschlusses vom 11.11.2011 aus ihrem Vermögen den gesamten Kundenbestand des Geschäftsbereichs Versicherungen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SRW Versicherungsmakler GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 739689) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-11-21:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.10.2014 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "SRW Die Finanzplaner GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 750779) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.