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SSN Computer GmbH & Co.KG

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Adresse / Anfahrt
Breslauer Straße 21
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-14:
(Der Handel mit Hard- und Software und Dienstleistungen im EDV-Bereich, insbesondere IT Consulting, Webhosting, Webseitenherstellung, Shoper-stellung und Support, Informationssicherheitsmanagement, sowie Durch-führung des Datenschutzes in Unternehmen, Übernahme der Aufgaben als Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter, Durchführung von IT System Penetrationstests, Herstellung und Betreuung von Softwareprodukten, Betreuung und Anfertigung von 3D Druck Erzeugnissen, der Einzelhandel mit Wein und -werbeprodukten sowie Feuerwehrzubehör und alle damit zusammenhängenden Serviceleistungen, ferner alle Tätigkeiten und Handlungen, die hiermit im Zusammenhang stehen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Breslauer Straße 21, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: SSN Computer Verwaltungs GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler (Amtsgericht Koblenz HRB 27767).

2021-03-04:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.02.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2021 das von dem Einzelkaufmann Sascha Radermacher, Bad Neuenahr-Ahrweiler, *01.12.1987 unter der Firma SSN Computer e.K. Inhaber: Sascha Radermacher mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-04-06:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.03.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

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