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STAR-CONCEPT Immobilien GmbH & Co. KG

Immobilienbesitzer, Infogespräch, Dein perfekter Einstieg..., Eigenkapital Rundum-Service, Grad an Professionalität, Immobilie ohne Eigenkapital
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 2a
82256 Fürstenfeldbruck
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-22:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Amperleite 1, 82256 Fürstenfeldbruck. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: STAR-CONCEPT Unternehmensverwaltungs GmbH, Fürstenfeldbruck (Amtsgericht München HRB 224051), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-05:
Firma geändert, nun: STAR-CONCEPT Immobilien GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 21.12.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 21.12.2021 Teile des Vermögens von der STAR-CONCEPT Immobilien GmbH (künftig: STAR-CONCEPT Holding GmbH) mit dem Sitz in Fürstenfeldbruck (Amtsgericht München HRB 223327) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-01-12:
Die Ausgliederung wurde am 7.1.2022 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen . Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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