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STEIN Real Estate GmbH

Immobilien, FX, MMV-MMXVIII..., Sprichwort, Chinesisches
Adresse / Anfahrt
Scharnhorststraße 16
10115 Berlin
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1 Ansprechpartner/Personen
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mind. 1 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-28:
Firma: STEIN Real Estate GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Scharnhorststraße 16, 10115 Berlin; Gegenstand: Ankauf, Verkauf, Vermittlung und Verwaltung von Immobilien; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Stein, Daniel Leonhard, *03.02.1969, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.12.2013

2017-03-31:
Gegenstand: a) Die Entwicklung und der Betrieb von Immobilien; b) die Anmietung von Wohnimmobilien als Generalmieterin und die Verwaltung und Weitervermietung von Wohnungen für eigene Rechnung, insbesondere zum Zwecke der Bildung von Wohngemeinschaften; c) die kaufmännische und technische Betreuung von Immobilien sowie die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsdienstleistungen im Rahmen der Verwaltung von Immobilien. Die Erbringung sonstiger erlaubnisfreier Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Immobilien; d) der Ankauf, Verkauf, die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.03.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 .

2019-11-20:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die STEIN Property Management GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 155591 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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