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Delivery Hero SE

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Adresse / Anfahrt
Oranienburger Straße 70
10117 Berlin
1x Adresse:

Ziegelstraße 23
10117 Berlin


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200 Ansprechpartner/Personen
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mind. 200 Mitarbeiter
Gründung 2010
Formell
61x HR-Bekanntmachungen:

2018-07-13:
Firma: Delivery Hero SE; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin; Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie für Rechnung von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, die Entwicklung und der Betrieb von inländischen und ausländischen Internet-, Technologie-, Medien-, Handel-, Marketing-, Gastronomie- und Logistik-Projekten, die Entwicklung, Erbringung, Vermittlung und Vermarktung von Dienstleistungen und Produkten, insbesondere im Bereich Internet, Technologie, Medien, Handel, Marketing, Gastronomie und Logistik, Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte in den vorstehenden und verwandten Bereichen sowie die Investition in und der Aufbau von Unternehmen, die in den vorstehenden oder verwandten Bereichen tätig sind, unter Einschluss insbesondere der Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen in den vorstehenden oder verwandten Bereichen, die Erbringung, Vermittlung und Vermarktung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich allgemeiner Beratungs- und Geschäftsführungsdienstleistungen sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Stamm- bzw. Grundkapital: 184.455.577,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: 1. Östberg, Niklas Lars, *12.03.1980, Zollikon/Schweiz; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Vorstand: 2. Thomassin, Emmanuel Francois Jean-Claude Laurent, *08.03.1969, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Diedrichsen, Mats Fredrik, *03.07.1979, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; 2. Graf von Hardenberg, Christian Albrecht, *02.04.1975, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; 3. Krause, Andreas-Werner, *27.11.1977, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; 4. Lange, Eric, *30.11.1970, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; 5. Vandepitte, David Pieter-Jan, *19.03.1977, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; 6. Wagenschanz, Florian, *11.09.1988, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; 7. Wenzel, Ralf, *08.08.1979, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Europäische Aktiengesellschaft; Satzung vom: 20.06.2017 mit Änderung vom 04.07.2018 in § 4 (Grundkapital); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Verschmelzung zur Aufnahme der Delivery Hero N.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 68560109) und durch die Delivery Hero AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 187081 B) aufgrund des Verschmelzungsplans vom 20.06.2017 sowie der zustimmenden Beschlüsse der Aktionärsversammlung der Delivery Hero N.V. vom 20.06.2018 und der Hauptversammlung der Delivery Hero AG vom 26.06.2017 unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (SE). Folgende Gesellschaften sind bisher auf die Gesellschaft verschmolzen: RGP Local Holding VII GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 136592 B); RGP Local Holding VIII GmbH mit Sitz in Berln (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 140107 B); RGP Local Holding II GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 135745 B); RGP Local Holding III GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 135589 B); RGP Local Holding V GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 136765 B); Foodora Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 169143 B); 9Cookies GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 145244 B); Der Vorstand ist durch Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 08.06.2022 um einen Betrag bis zu 8.158.550,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/III); Der Vorstand ist durch Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 08.06.2022 um einen Betrag bis zu 8.961.523,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/IV); Der Vorstand ist durch Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 08.06.2022 um einen Betrag bis zu 18.675.300,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/V); Der Vorstand ist durch Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 08.06.2022 um einen Betrag bis zu 55.546.866,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/VII); Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2017 um bis zu 61.219.560,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/I); Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2017 um bis zu 3.485.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/II) Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2018-08-13:
Stamm- bzw. Grundkapital: 185.930.494,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.06.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.474.917,00 EUR auf 185.930.494,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.08.2018 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 8 . (Genehmigtes Kapital 2017/VII); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.06.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 54.071.949,00 EUR (Genehmigtes Kapital 2017/VII)

2018-08-15:
Prokura: Änderung zu Nr. 6: Der Name lautet korrekt: Wagenschwanz, Florian, *11.09.1988, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; 8. Doris, Jeri Lynne, *19.12.1980, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; 9. Goes, Carlos Eduardo Gouveia, *13.12.1975, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Prokurist: 4. Lange, Eric

2018-08-20:
Prokura: Die Eintragung zu Nr. 8 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Doris, Jeri Lynne; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Die Eintragung zu Nr. 9 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Goes, Carlos Eduardo Gouveia; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

2018-10-30:
Änderung zu Nr. 1: Eintragung des Vornamens von Amts wegen berichtigt; Vorstand: Östberg, Lars Niklas, *12.03.1980, Zollikon/Schweiz; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

2019-01-24:
Prokura: 10. Bruder, Johannes, *24.03.1980, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen

2019-02-21:
Stamm- bzw. Grundkapital: 187.451.822,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 mit Änderung vom 13.06.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.521.328,00 EUR auf 187.451.822,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19. / 20.02.2019 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1 und 2 und Abs. 5 (Genehmigtes Kapital 2017/IV); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung der Delivery vom 09.06.2017; 13.06.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 7.440.195,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/IV)

2019-02-26:
Stamm- bzw. Grundkapital: 187.504.222,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 mit Änderung vom 13.06.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 52.400,00 EUR auf 187.504.222,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.02.2019 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1 und 2 und Abs. 5 (Genehmigtes Kapital 2017/IV); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung der Delivery Hero AG vom 09.06.2017; 13.06.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 7.387.795,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/IV)

2019-03-13:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 7. Wenzel, Ralf; Nicht mehr Prokurist: 9. Goes, Carlos Eduardo Gouveia

2019-04-08:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht

2019-05-23:
Stamm- bzw. Grundkapital: 188.678.164,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 mit Änderung vom 13.06.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.173.942,00 EUR auf 188.678.164,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.05.2019 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1 und 2 und Abs. 5 (Genehmigtes Kapital 2017/IV); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung der Delivery Hero AG vom 09.06.2017; 13.06.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 6.213.853,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/IV)

2019-05-31:
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Gesellschaft und der RGP Local Holding IV GmbH mit Sitz in Berlin zum Handelsregister eingereicht.

2019-05-31:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Beim Handelsregister ist nach § 122d UmwG der Entwurf eines Verschmelzungsplanes betreffend eine grenzüberschreitende Verschmelzung beim Registergericht eingereicht worden mit folgenden Angaben: 1. Die Angaben zu den an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften lauten wie folgt: Die Delivery Hero SE ist eine börsennotierte Societas Europaea deutschen Rechts, handelnd unter dem Firmennamen Delivery Hero SE. Sie ist geschäftsansässig in der Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin, Deutschland und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 198015 B. Die Luxembourg Investment Company 43 S.à.r.I. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgíschen Rechts, handelnd unter dem Firmennamen Luxembourg Investment Company 43 S.à.r.I.. Sie ist geschäftsansässig in 18, rue Robert Stümper, L-2557 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg und eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter B 195062. 2. Hinsichtlich der Modalitäten der Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern nach § 122 S. 1 Nr. 4 UmwG machen wir folgende Angaben: Die Luxembourg Investment Company 43 S.à.r.l als übertragende Rechtsträgerin (Übertragende Rechtsträgerin) beabsichtigt, ihr Vermögen als Ganzes rnit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die Delivery Hero SE als übernehmende Rechtsträgerin (Übernehmende Rechtsträgerin, die Übertragende Rechtsträgerin und die übernehmende Rechtsträgerin zusammen die Verschmelzenden Gesellschaften) zu übertragen im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme (die Verschmelzung). Mit Wirksamkeit der Verschmelzung geht das Vermögen der übertragenden Rechtsträgerin einschließlich der Verbindlichkeiten auf die Übernehmende Rechtsträgerin über. Dies bedeutet grundsätzlich, dass bisherige Gläubiger der übertragenden Rechtsträgerin zu diesem Zeitpunkt Gläubiger der Übernehmenden Rechtsträgerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der übertragenden Rechtsträgerin werden. Da es sich bei der Übernehmenden Rechtsträgerin um eine Societas Europaea nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin, Deutschland handelt, kann für die bisherigen Gläubiger der übertragenden Rechtsträgerin die Durchsetzung von Forderungen rein faktisch erschwert werden. Gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG ist den Gläubigern der übertragenden Rechtsträgerin und denen der Übernehmenden Rechtsträgerin Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern darüber hinaus nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG). Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, ist jedoch für jene Gläubiger ausgeschlossen, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG). Die Verschmelzung kann zudem Auswirkungen auf die Gläubiger der Übernehmenden Rechtsträgerin haben. Sollte einem Gläubiger der Übertragenden Rechtsträgerin, der gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Anspruch auf Sicherheitsleistung hat, im Einzelfall keine angemessene Sicherheitsleistung gewährt und die grenzüberschreitende Verschmelzung dennoch eingetragen worden sein, richtet sich der Anspruch auf Gewährung von Sicherheitsleistung gegen die Übernehmende Rechtsträgerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der übertragenden Rechtsträgerin. Zudem muss die Übernehmende Rechtsträgerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der übertragenden Rechtsträgerin auch grundsätzlich für deren Verbindlichkeiten einstehen. Gemäß den Bestimmungen des Artikels 1021-9 des Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften können Gläubiger Verschmelzenden Gesellschaften zudem innerhalb einer Frist von zwei Monaten die Schaffung zusätzlicher Sicherungsrechte vor einem Luxemburger Gericht (Tribunal dßrrondissement) für Ansprüche beantragen, die vor dem Tag der Veröffentlichung der außerordentlichen Hauptversammlung der übertragenden Rechtsträgerin, in welcher die Verschmelzung genehmigt worden ist, entstanden sind. In diesem Zusammenhang müssen die Gläubiger der Verschmelzenden Gesellschaften nachweisen, dass die Verschmelzung ihre Rechte gefährdet und die Verschmelzenden Gesellschaften ihnen keine ausreichenden Sicherheiten gewährt haben. Vollständige kostenlose Auskünfte zu den Modalitäten der Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der Delivery Hero SE und der der Luxembourg Investment Company 43 S.à r.l. können über die lnternetadresse der Delivery Hero SE unter https//www.deliveryhero.com/contact/ oder auf dem Postweg eingeholt werden. Hierzu wird auf folgende Postanschrift verwiesen: Delivery Hero SE Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin Zu Händen von: Legal Department l Corporate and M&A

2019-06-05:
Stamm- bzw. Grundkapital: 188.775.039,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 mit Änderung vom 13.06.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 96.875,00 EUR auf 188.775.039,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.05.2019 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1 und 2 und Abs. 5 (Genehmigtes Kapital 2017/IV); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung der Delivery Hero AG vom 09.06.2017; 13.06.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 6.116.978,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/IV)

2019-07-17:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 ist die Satzung geändert und neu gefasst in § 4 Abs. 9 . Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 ist die Satzung in § 4 um Abs. 11 ergänzt (Bedingtes Kapital 2019/II). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 ist die Satzung geändert und neu gefasst in § 4 Abs. 10 (Bedingtes Kapital 2017/II). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 ist die Satzung geändert und neu gefasst in § 16 Abs. 3 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), geändert und neu gefasst in § 15 (Vergütung), konkretisiert und neu gefasst in § 10 Abs. 2 Satz 1 und in § 10 Abs. 3 Satz 3 (Zusammensetzung, Wahlen, Amtsdauer) sowie ersatzlos aufgehoben in § 12 Abs. 2 lit. d). Rechtsverhaeltnis: Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 um bis zu 61.219.560,00 EUR bedingt erhöht. ; Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 um bis zu 3.000.000,00 EUR bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2019/II); Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 unter Änderung des Beschlusses der Hauptversammlung der Delivery Hero AG vom 13.06.2017 um bis zu 3.485.000,00 EUR bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2017/II)

2019-07-17:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 8 . Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 06.06.2018 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2018/I); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 08.06.2022 um einen Betrag bis zu 54.071.949,00 EUR zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 8 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital VII" (Genehmigtes Kapital 2019/I); Das am 13.06.2017 beschlossene bedingte Kapital besteht nicht mehr. (Bedingtes Kapital: 2017/I)

2019-08-20:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die RGP Local Holding IV GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 135598 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2019-09-09:
Rechtsverhaeltnis: Die Luxembourg Investment Company 43 S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés), B 195062) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 27.06.2019, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 02.07.2019 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 16.07.2019 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2020-01-20:
Stamm- bzw. Grundkapital: 196.933.589,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 8.158.550,00 EUR auf 196.933.589,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.01.2020 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1 und 2 und und aufgehoben in § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital 2017/III); Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 09.06.2017 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2017/III)

2020-02-18:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 6. Wagenschwanz, Florian

2020-03-09:
Stamm- bzw. Grundkapital: 197.590.840,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 mit Änderung vom 13.06.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 657.251,00 EUR auf 197.590.840,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 03.03.2020 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1 und 2 und Abs. 5 (Genehmigtes Kapital 2017/IV); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung der Delivery Hero vom 09.06.2017; 13.06.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 5.459.727,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/IV)

2020-03-18:
Stamm- bzw. Grundkapital: 197.598.965,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 mit Änderung vom 13.06.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 8.125,00 EUR auf 197.598.965,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 03.03.2020 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1 und 2 und Abs. 5 (Genehmigtes Kapital 2017/IV); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017; 13.06.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 5.451.602,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/IV)

2020-03-24:
Stamm- bzw. Grundkapital: 197.777.550,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 178.585,00 EUR auf 197.777.550,00 EUR gegen Sacheinlagen durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.03.2020 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1 und 2 und Abs. 8 (Genehmigtes Kapital 2019/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 53.893.364,00 EUR. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 8 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital VII" Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2019/I)

2020-05-14:
Stamm- bzw. Grundkapital: 198.725.141,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 mit Änderung vom 13.06.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 947.591,00 EUR auf 198.725.141,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.05.2020 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1 und 2 und Abs. 5 (Genehmigtes Kapital 2017/IV); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017; 13.06.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 4.504.011,00 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/IV)

2020-05-22:
Stamm- bzw. Grundkapital: 198.728.797,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 mit Änderung vom 13.06.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 3.656,00 EUR auf 198.728.797,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.05.2020 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1 und 2 und Abs. 5 (Genehmigtes Kapital 2017/IV); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017; 13.06.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 4.500.355,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/IV)

2020-05-29:
Stamm- bzw. Grundkapital: 198.832.567,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 103.770,00 EUR auf 198.882.567,00 EUR gegen Sacheinlagen durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.05.2020 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1 und 2 und Abs. 8 (Genehmigtes Kapital 2019/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 53.789.594,00 EUR. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 8 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital VII". Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2019/I)

2020-05-29:
Rechtsform: Die Eintragung vom 28.05.2020 in Spalte 6 a) betreffend die Durchführung der Kapitalerhöhung ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt hinsichtlich der Höhe des Grundkapitals berichtigt eingetragen: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 103.770,00 EUR auf 198.832.567,00 EUR gegen Sacheinlagen durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.05.2020 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1 und 2 und Abs. 8 (Genehmigtes Kapital 2019/I)

2020-06-12:
Stamm- bzw. Grundkapital: 199.121.462,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 288.895,00 EUR auf 199.121.462,00 EUR gegen Sacheinlagen durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.05.2020 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1 und 2 und Abs. 8 (Genehmigtes Kapital 2019/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 53.500.699,00 EUR. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 8 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital VII". Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2019/I)

2020-06-12:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Diedrichsen, Mats Fredrik

2020-07-06:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2020 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 4 (Schaffung Genehmigtes Kapital 2020/I, neu gefasst in § 4 Abs. 6 (Aufhebung Genehmigtes Kapital 2017/V und Schaffung Genehmigtes Kapital 2020/II) und ergänzt in § 4 Abs. 12 (Schaffung Bedingtes Kapital 2020/I). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2020 ist die Satzung geändert in § 18 Abs. 1 (Leitung der Hauptversammlung), in § 20 (Beschlussfassung) und in § 15 Abs. 1 Satz 2 (Vergütung Mitgieder des Aufsichtsrats). Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2020 ermächtigt, bis zum 17.06.2025 das Grundkapital um bis zu 20.000.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2020 ermächtigt, bis zum 17.06.2025 das Grundkapital um bis zu 18.675.300,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/II); Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2020 um bis zu 20.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I); Das genehmigte Kapital vom 09.06.2017 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2017/IV)

2020-07-10:
Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung vom 03.07.2020 in der Spalte 6 b) betreffend die Bezeichnung des aufgehobenen Genehmigten Kapitals ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Das genehmigte Kapital vom 09.06.2017 ist aufgehoben.

2020-07-29:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .

2020-09-07:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2020 ist Satzung aufgehoben in § 3 Abs. 2 und geändert in § 5 (Aktien) Abs. 1.

2020-09-11:
Stamm- bzw. Grundkapital: 199.227.488,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 mit Änderung vom 13.06.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 106.026,00 EUR auf 199.227.488,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.09.2020 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 5 (Grundkapital, Einteilung in Stückaktien, Genehmigtes Kapital IV). (Genehmigtes Kapital 2017/IV); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017; 13.06.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 4.394.329,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/IV)

2020-09-25:
Stamm- bzw. Grundkapital: 199.238.888,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 mit Änderung vom 13.06.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 11.400,00 EUR auf 199.238.888,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.09.2020 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 5 (Grundkapital, Einteilung in Stückaktien, Genehmigtes Kapital IV). (Genehmigtes Kapital 2017/IV); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017; 13.06.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 4.382.929,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/IV)

2020-11-17:
Stamm- bzw. Grundkapital: 199.377.935,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 139.047,00 EUR auf 199.377.935,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.10.2020 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 8 (Grundkapital, Einteilung in Stückaktien und Genehmigtes Kapital VII) (Genehmigtes Kapital 2019/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 53.361.652,00 EUR. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 8 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital VII". Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2019/I)

2021-01-08:
Stamm- bzw. Grundkapital: 208.820.900,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 9.442.965,00 EUR auf 208.820.900,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.01.2021 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1 , Abs. 2 (Einteilung in Stückaktien ) und in Abs. 6 (Genehmigtes Kapital 2020/II); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2020 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 9.232.335,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 17.06.2025. (Genehmigtes Kapital 2020/II)

2021-02-25:
Stamm- bzw. Grundkapital: 209.381.174,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 mit Änderung vom 13.06.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 560.274,00 EUR auf 209.381.174,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.02.2021 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 5 (Grundkapital, Einteilung in Stückaktien, Genehmigtes Kapital IV) (Genehmigtes Kapital 2017/IV); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017; 13.06.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.822.655,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/IV)

2021-03-05:
Stamm- bzw. Grundkapital: 249.017.321,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um insgesamt 39.636.147,00 EUR auf 249.017.321,00 EUR durchgeführt. Durch Beschlüsse des Aufsichtsrates vom 13.12.2020 und vom 02.03.2021 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 8 (Grundkapital, Einteilung in Stückaktien und Genehmigtes Kapital VII) (Genehmigtes Kapital 2019/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 13.725.505,00 EUR. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 8 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital VII". Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2019/I)

2021-05-17:
Vorstand: 3. Vandepitte, David Pieter-Jan, *19.03.1977, Berlin; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 5. Vandepitte, David Pieter-Jan

2021-05-25:
Stamm- bzw. Grundkapital: 249.231.459 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um insgesamt 214.138 EUR auf 249.231.459 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.05.2021 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 8 (Grundkapital, Einteilung in Stückaktien und Genehmigtes Kapital VII) (Genehmigtes Kapital 2019/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 13.511.367 EUR. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Absatz 8 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital VII" Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2019/I)

2021-07-02:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 ist die Satzung geändert in § 15 . Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 8 (Genehmigtes Kapital/VII). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 9 (Bedingtes Kapital 2019/I) und ergänzt um § 4 Abs. 14 (Bedingtes Kapital 2021/I). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 ist die Satzung ergänzt um § 4 Abs. 15 (Genehmigtes Kapital 2021/I). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 ist die Satzung ergänzt um § 4 Abs. 16 (Bedingtes Kapital 2021/II). Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 12.06.2019 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2019/I); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 ermächtigt, bis zum 15.06.2026 das Grundkapital um bis zu 13.511.367,00 EUR zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 8 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital/VII". (Genehmigtes Kapital 2021/I); Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 geschaffene Bedingte Kapital 2019/I ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 geändert. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 unter Änderung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.06.2019 nunmehr um bis zu 47.219.560,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019/I); Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 um bis zu 14.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/I); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 ermächtigt, bis zum 15.06.2026 das Grundkapital um bis zu 6.940.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/I)); Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammloung um bis zu 5.020.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/II)

2021-07-05:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Beim Handelsregister ist nach §§ 62 Abs. 3 Satz 2, 122d UmwG der Gemeinsame Verschmelzungsplan vom 21.06.2021 betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der Yemek Sepeti B.V. auf die Delivery Hero SE beim Registergericht eingereicht worden mit folgenden Angaben / Hinweisen der Gesellschaft: Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass die Delivery Hero SE sämtliche Anteile an der Yemek Sepeti B.V. hält. Ein Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Delivery Hero SE zu der Verschmelzung ist daher gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG nicht erforderlich. In der Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 1. Halbsatz UmwG weisen wir die Aktionäre der Delivery Hero SE gemäß § 62 Abs. 3 S. 3 UmwG darauf hin, dass Aktionäre der Delivery Hero SE, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Delivery Hero SE erreichen, gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Außerdem teilen wir Ihnen hierzu, entsprechend § 122d S. 1 UmwG. 1, folgende Angaben mit: 1. Die Angaben zu den an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften lauten wie folgt: Die Delivery Hero SE ist eine börsennotierte Societas Europaea deutschen Rechts, handelnd unter dem Firmennamen Delivery Hero SE. Sie ist geschäftsansässig in der Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin, Deutschland und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 198015 B. Die Yemek Sepeti B.V. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts, handelnd unter dem Firmennamen Yemek Sepeti B.V.. Sie ist geschäftsansässig in Luna Arena, Herikerbergweg 238, 1101 CM Amsterdam, Niederlande und eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von den Niederlanden (Handelsregister der Kamer van Koophandel) unter 51702657. 2. Hinsichtlich der Modalitäten der Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern nach § 122 S. 1 Nr. 4 UmwG machen wir folgende Angaben: Die Yemek Sepeti B.V. als übertragende Rechtsträgerin (Übertragende Rechtsträgerin) beabsichtigt, ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die Delivery Hero SE als übernehmende Rechtsträgerin (Übernehmende Rechtsträgerin, die Übertragende Rechtsträgerin und die Übernehmende Rechtsträgerin zusammen die (Verschmelzenden Gesellschaften) zu übertragen im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme (die Verschmelzung). Mit Wirksamkeit der Verschmelzung geht das Vermögen der Übertragenden Rechtsträgerin einschließlich der Verbindlichkeiten auf die Übernehmende Rechtsträgerin über. Dies bedeutet grundsätzlich, dass bisherige Gläubiger der Übertragenden Rechtsträgerin zu diesem Zeitpunkt Gläubiger der Übernehmenden Rechtsträgerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der Übertragenden Rechtsträgerin werden. Da es sich bei der Übernehmenden Rechtsträgerin um eine Societas Europaea nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin, Deutschland handelt, kann für die bisherigen Gläubiger der Übertragenden Rechtsträgerin die Durchsetzung von Forderungen rein faktisch erschwert werden. Gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG ist den Gläubigern der Übertragenden Rechtsträgerin und denen der Übernehmenden Rechtsträgerin Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern darüber hinaus nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG). Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, ist jedoch für jene Gläubiger ausgeschlossen, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG). Die Verschmelzung kann zudem Auswirkungen auf die Gläubiger der Übernehmenden Rechtsträgerin haben. Sollte einem Gläubiger der Übertragenden Rechtsträgerin, der gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Anspruch auf Sicherheitsleistung hat, im Einzelfall keine angemessene Sicherheitsleistung gewährt und die grenzüberschreitende Verschmelzung dennoch eingetragen worden sein, richtet sich der Anspruch auf Gewährung von Sicherheitsleistung gegen die Übernehmende Rechtsträgerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der Übertragenden Rechtsträgerin. Zudem muss die Übernehmende Rechtsträgerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der Übertragenden Rechtsträgerin auch grundsätzlich für deren Verbindlichkeiten einstehen. Gemäß den Bestimmungen des Artikels 2:316 des Zivilgesetzbuchs der Niederlande können die Gläubiger der verschmelzenden Gesellschaften innerhalb einer Frist von einem Monat durch einen beim Bezirksgericht (Harlem) eingereichte Antrag Einspruch gegen das Verschmelzungsvorhaben erheben, wobei das beantragte Sicherungsrecht zu benennen ist. Vollständige kostenlose Auskünfte zu den Modalitäten der Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der Delivery Hero SE und der Yemek Sepeti B.V. können über die Internetadresse der Delivery Hero SE unter https://www.deliveryhero.com/contact/ oder auf dem Postweg eingeholt werden. Hierzu wird auf folgende Postanschrift verwiesen: Delivery Hero SE Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin Zu Händen von: Legal Department | Corporate and M&A

2021-07-05:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Beim Handelsregister ist nach §§ 62 Abs. 3 Satz 2, 122d UmwG der Entwurf des Gemeinsamen Verschmelzungsplans betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der Food Delivery Holding 15. S.à.r.l. auf die Delivery Hero SE beim Registergericht eingereicht worden mit folgenden Angaben / Hinweisen der Gesellschaft: Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass die Delivery Hero SE sämtliche Anteile an der Food Delivery Holding 15. S.à.r.l. hält. Ein Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Delivery Hero SE zu der Verschmelzung ist daher gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG nicht erforderlich. In der Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 1. Halbsatz UmwG weisen wir die Aktionäre der Delivery Hero SE gemäß § 62 Abs. 3 S. 3 UmwG darauf hin, dass Aktionäre der Delivery Hero SE, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Delivery Hero SE erreichen, gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Außerdem teilen wir Ihnen hierzu, entsprechend § 122d S. 1 UmwG. 1, folgende Angaben mit: 1. Die Angaben zu den an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften lauten wie folgt: Die Delivery Hero SE ist eine börsennotierte Societas Europaea deutschen Rechts, handelnd unter dem Firmennamen Delivery Hero SE. Sie ist geschäftsansässig in der Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin, Deutschland und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 198015 B. Die Food Delivery Holding 15. S.à.r.l. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts, handelnd unter dem Firmennamen Food Delivery Holding 15. S.à r.l.. Sie ist geschäftsansässig in 18, rue Robert Stümper, L-2557 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg und eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter B 194028. 2. Hinsichtlich der Modalitäten der Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern nach § 122 S. 1 Nr. 4 UmwG machen wir folgende Angaben: Die Food Delivery Holding 15. S.à.r.l als übertragende Rechtsträgerin (Übertragende Rechtsträgerin) beabsichtigt, ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die Delivery Hero SE als übernehmende Rechtsträgerin (Übernehmende Rechtsträgerin, die Übertragende Rechtsträgerin und die Übernehmende Rechtsträgerin zusammen die Verschmelzenden Gesellschaften) zu übertragen im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme (die Verschmelzung). Mit Wirksamkeit der Verschmelzung geht das Vermögen der Übertragenden Rechtsträgerin einschließlich der Verbindlichkeiten auf die Übernehmende Rechtsträgerin über. Dies bedeutet grundsätzlich, dass bisherige Gläubiger der Übertragenden Rechtsträgerin zu diesem Zeitpunkt Gläubiger der Übernehmenden Rechtsträgerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der Übertragenden Rechtsträgerin werden. Da es sich bei der Übernehmenden Rechtsträgerin um eine Societas Europaea nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin, Deutschland handelt, kann für die bisherigen Gläubiger der Übertragenden Rechtsträgerin die Durchsetzung von Forderungen rein faktisch erschwert werden. Gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG ist den Gläubigern der Übertragenden Rechtsträgerin und denen der Übernehmenden Rechtsträgerin Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern darüber hinaus nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG). Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, ist jedoch für jene Gläubiger ausgeschlossen, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG). Die Verschmelzung kann zudem Auswirkungen auf die Gläubiger der Übernehmenden Rechtsträgerin haben. Sollte einem Gläubiger der Übertragenden Rechtsträgerin, der gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Anspruch auf Sicherheitsleistung hat, im Einzelfall keine angemessene Sicherheitsleistung gewährt und die grenzüberschreitende Verschmelzung dennoch eingetragen worden sein, richtet sich der Anspruch auf Gewährung von Sicherheitsleistung gegen die Übernehmende Rechtsträgerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der Übertragenden Rechtsträgerin. Zudem muss die Übernehmende Rechtsträgerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der Übertragenden Rechtsträgerin auch grundsätzlich für deren Verbindlichkeiten einstehen. Gemäß den Bestimmungen des Artikels 1021-9 des Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften können Gläubiger Verschmelzenden Gesellschaften zudem innerhalb einer Frist von zwei Monaten die Schaffung zusätzlicher Sicherungsrechte vor einem Luxemburger Gericht (Tribunal d'Arrondissement) für Ansprüche beantragen, die vor dem Tag der Veröffentlichung der außerordentlichen Hauptversammlung der Übertragenden Rechtsträgerin, in welcher die Verschmelzung genehmigt worden ist, entstanden sind. In diesem Zusammenhang müssen die Gläubiger der Verschmelzenden Gesellschaften nachweisen, dass die Verschmelzung ihre Rechte gefährdet und die Verschmelzenden Gesellschaften ihnen keine ausreichenden Sicherheiten gewährt haben. Vollständige kostenlose Auskünfte zu den Modalitäten der Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der Delivery Hero SE und der Food Delivery Holding 15. S.à.r.l. können über die Internetadresse der Delivery Hero SE unter https://www.deliveryhero.com/contact/ oder auf dem Postweg eingeholt werden. Hierzu wird auf folgende Postanschrift verwiesen: Delivery Hero SE Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin Zu Händen von: Legal Department | Corporate and M&A

2021-07-05:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Beim Handelsregister ist nach §§ 62 Abs. 3 Satz 2, 122d UmwG der Entwurf des Gemeinsamen Verschmelzungsplans betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der Emerging Markets Online Food Delivery Holding S.à.r.l. auf die Delivery Hero SE beim Registergericht eingereicht worden mit folgenden Angaben / Hinweisen der Gesellschaft: Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass die Delivery Hero SE sämtliche Anteile an der Emerging Markets Online Food Delivery Holding S.à.r.l. hält. Ein Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Delivery Hero SE zu der Verschmelzung ist daher gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG nicht erforderlich. In der Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 1. Halbsatz UmwG weisen wir die Aktionäre der Delivery Hero SE gemäß § 62 Abs. 3 S. 3 UmwG darauf hin, dass Aktionäre der Delivery Hero SE, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Delivery Hero SE erreichen, gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Außerdem teilen wir Ihnen hierzu, entsprechend § 122d S. 1 UmwG. 1, folgende Angaben mit: 1. Die Angaben zu den an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften lauten wie folgt: Die Delivery Hero SE ist eine börsennotierte Societas Europaea deutschen Rechts, handelnd unter dem Firmennamen Delivery Hero SE. Sie ist geschäftsansässig in der Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin, Deutschland und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 198015 B. Die Emerging Markets Online Food Delivery Holding S.à r.l. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts, handelnd unter dem Firmennamen Emerging Markets Online Food Delivery Holding S.à r.l.. Sie ist geschäftsansässig in 18, rue Robert Stümper, L-2557 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg und eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter B 175738. 2. Hinsichtlich der Modalitäten der Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern nach § 122 S. 1 Nr. 4 UmwG machen wir folgende Angaben: Die Emerging Markets Online Food Delivery Holding S.à r.l als übertragende Rechtsträgerin (Übertragende Rechtsträgerin) beabsichtigt, ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die Delivery Hero SE als übernehmende Rechtsträgerin (Übernehmende Rechtsträgerin, die Übertragende Rechtsträgerin und die Übernehmende Rechtsträgerin zusammen die Verschmelzenden Gesellschaften) zu übertragen im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme (die Verschmelzung). Mit Wirksamkeit der Verschmelzung geht das Vermögen der Übertragenden Rechtsträgerin einschließlich der Verbindlichkeiten auf die Übernehmende Rechtsträgerin über. Dies bedeutet grundsätzlich, dass bisherige Gläubiger der Übertragenden Rechtsträgerin zu diesem Zeitpunkt Gläubiger der Übernehmenden Rechtsträgerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der Übertragenden Rechtsträgerin werden. Da es sich bei der Übernehmenden Rechtsträgerin um eine Societas Europaea nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin, Deutschland handelt, kann für die bisherigen Gläubiger der Übertragenden Rechtsträgerin die Durchsetzung von Forderungen rein faktisch erschwert werden. Gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG ist den Gläubigern der Übertragenden Rechtsträgerin und denen der Übernehmenden Rechtsträgerin Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern darüber hinaus nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG). Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, ist jedoch für jene Gläubiger ausgeschlossen, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG). Die Verschmelzung kann zudem Auswirkungen auf die Gläubiger der Übernehmenden Rechtsträgerin haben. Sollte einem Gläubiger der Übertragenden Rechtsträgerin, der gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Anspruch auf Sicherheitsleistung hat, im Einzelfall keine angemessene Sicherheitsleistung gewährt und die grenzüberschreitende Verschmelzung dennoch eingetragen worden sein, richtet sich der Anspruch auf Gewährung von Sicherheitsleistung gegen die Übernehmende Rechtsträgerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der Übertragenden Rechtsträgerin. Zudem muss die Übernehmende Rechtsträgerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der Übertragenden Rechtsträgerin auch grundsätzlich für deren Verbindlichkeiten einstehen. Gemäß den Bestimmungen des Artikels 1021-9 des Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften können Gläubiger Verschmelzenden Gesellschaften zudem innerhalb einer Frist von zwei Monaten die Schaffung zusätzlicher Sicherungsrechte vor einem Luxemburger Gericht (Tribunal d'Arrondissement) für Ansprüche beantragen, die vor dem Tag der Veröffentlichung der außerordentlichen Hauptversammlung der Übertragenden Rechtsträgerin, in welcher die Verschmelzung genehmigt worden ist, entstanden sind. In diesem Zusammenhang müssen die Gläubiger der Verschmelzenden Gesellschaften nachweisen, dass die Verschmelzung ihre Rechte gefährdet und die Verschmelzenden Gesellschaften ihnen keine ausreichenden Sicherheiten gewährt haben. Vollständige kostenlose Auskünfte zu den Modalitäten der Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der Delivery Hero SE und der Emerging Markets Online Food Delivery Holding S.à r.l. können über die Internetadresse der Delivery Hero SE unter https://www.deliveryhero.com/contact/ oder auf dem Postweg eingeholt werden. Hierzu wird auf folgende Postanschrift verwiesen: Delivery Hero SE Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin Zu Händen von: Legal Department | Corporate and M&A

2021-09-03:
Rechtsverhaeltnis: Die Yemek Sepeti B.V. mit dem Sitz in Amsterdam, eingetragen unter 51702657 im Handels- und Gesellschaftsregister von den Niederlanden (Kamer van Koophandel), ist als übertragende Rechtsträgerin auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 21.06.2021 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 23.08.2021 auf die Delivery Hero SE als übernehmende Rechtsträgerin durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2021-09-03:
Rechtsverhaeltnis: Die Food Delivery Holding 15. S.à r.l. mit dem Sitz in Luxemburg, eingetragen unter B 194028 im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg , ist als übertragende Rechtsträgerin auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 09.08.2021, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträgerin vom 05.08.2021 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 05.08.2021 auf die Delivery Hero SE als übernehmende Rechtsträgerin durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2021-09-03:
Rechtsverhaeltnis: Die Emerging Markets Online Food Delivery Holding S.à. r.l. mit dem Sitz in Luxemburg, eingetragen unter B 175738 im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg , ist als übertragende Rechtsträgerin auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 09.08.2021, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträgerin vom 05.08.2021 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 05.08.2021 auf die Delivery Hero SE als übernehmende Rechtsträgerin durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2021-09-28:
Stamm- bzw. Grundkapital: 249.619.286,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 387.827,00 EUR auf 249.619.286,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.09.2021 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 8 (Grundkapital, Einteilung in Stückaktien und Genehmigtes Kapital VII) (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 13.123.540,00 EUR. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 8 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital/VII". Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 15.06.2026. (Genehmigtes Kapital 2021/I); Die Eintragung vom 29.06.2021 betreffend die Bezeichnung eines der Genehmigten Kapitalia ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 ermächtigt, bis zum 15.06.2026 das Grundkapital um bis zu 6.940.000,00 EUR zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 15 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital 2021". (Genehmigtes Kapital 2021/II)

2021-10-05:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .

2021-11-02:
Stamm- bzw. Grundkapital: 249.715.941,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 96.655,00 EUR auf 249.715.941,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.10.2021 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 8 (Grundkapital, Einteilung in Stückaktien und Genehmigtes Kapital VII) . (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 13.026.885,00 EUR. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 8 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital/VII". Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 15.06.2026. (Genehmigtes Kapital 2021/I)

2021-11-08:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .

2021-11-19:
Stamm- bzw. Grundkapital: 250.303.504,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 587.563,00 EUR auf 250.303.504,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.11.2021 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital 2020/II) (Genehmigtes Kapital 2020/II); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2020 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 8.644.772,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 17.06.2025. (Genehmigtes Kapital 2020/II)

2021-11-29:
Stamm- bzw. Grundkapital: 250.895.358,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 mit Änderung vom 13.06.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 591.854,00 EUR auf 250.895.358,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.11.2021 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 5 (Grundkapital, Einteilung in Stückaktien, Genehmigtes Kapital IV) (Genehmigtes Kapital 2017/IV); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017; 13.06.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.230.801,00 EUR. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 5 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital / IV". Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 08.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/IV)

2022-01-03:
Stamm- bzw. Grundkapital: 250.982.539,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 87.181,00 EUR auf 250.982.539,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.12.2021 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 8 (Grundkapital, Einteilung in Stückaktien und Genehmigtes Kapital VII) . (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 12.939.704,00 EUR. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 8 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital/VII". Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 15.06.2026. (Genehmigtes Kapital 2021/I)

2022-04-04:
Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 144.336,00 EUR auf 251.126.875,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.03.2022 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 8 (Grundkapital, Einteilung in Stückaktien und Genehmigtes Kapital VII) . (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 12.795.368,00 EUR. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 8 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital/VII". Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 15.06.2026. (Genehmigtes Kapital 2021/I)

2022-04-07:
Stamm- bzw. Grundkapital: 251.126.875,00 EUR

2022-05-06:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 8. Doris, Jeri Lynne

2022-06-24:
Stamm- bzw. Grundkapital: 251.246.938,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 120.063,00 EUR auf 251.246.938,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.06.2022 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 8 (Grundkapital, Einteilung in Stückaktien und Genehmigtes Kapital VII) . (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 12.675.305 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 15.06.2026. (Genehmigtes Kapital 2021/I = Genehmigtes Kapital VII)

2022-07-19:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2022 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 5 , ergänzt um § 4 Abs. 7 (Genehmigtes Kapital 2022/I), ergänzt um § 4 Abs. 13 (Genehmigtes Kapital 2022/II), geändert in § 4 Abs. 9 (Bedingtes Kapital 2019/I), ergänzt um § 4 Abs. 17 (Bedingtes Kapital 2022/I) und ergänzt um § 4 Abs. 18 (Bedingtes Kapital 2022/II). Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 09.06.2017; 13.06.2017 ist durch Zeitablauf erloschen. (Genehmigtes Kapital 2017/IV); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung 16.06.2022 ermächtigt, bis zum 15.06.2027 das Grundkapital um bis zu 350.000,00 EUR zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 5 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital IV" (Genehmigtes Kapital 2022/III); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung 16.06.2022 ermächtigt, bis zum 15.06.2027 das Grundkapital um bis zu 12.556.343,00 EUR zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 7 der Satzung die Bezeichnung (Genehmigtes Kapital 2022/I); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung 16.06.2022 ermächtigt, bis zum 15.06.2027 das Grundkapital um bis zu 12.556.343,00 EUR zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 13 der Satzung die Bezeichnung (Genehmigtes Kapital 2022/II); Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2022 unter Änderung der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 12.06.2019 und vom 16.06.2021 nach § 4 Abs. 9 der Satzung nunmehr um bis zu 22.106.873,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019/I); Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2022 nach § 4 Abs. 17 der Satzung um bis zu 12.556.343,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/I); Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2022 nach § 4 Abs. 18 der Satzung um bis zu 12.556.343,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/II)

2022-07-26:
Stamm- bzw. Grundkapital: 261.575.944,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung 18.06.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 10.329.006,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 03.07.2022 ist die Fassung der Satzung geändert in § 4 Abs. 1 und 2 (Grundkapital, Einteilung in Stückaktien) sowie in § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital 2020/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2020 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital in § 4 Abs. 4 der Satzung beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 9.670.994,00 EUR (Genehmigtes Kapital 2020/I)

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