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SUV-IDEE UG (haftungsbeschränkt)

Bildtitel Untertitel, Investorenboard, Teamaussagen..., Existenzsicherung, Geldwäsche, Gesetzesänderungen
Adresse / Anfahrt
Pleistalstraße 73
53773 Hennef (Sieg)
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-04-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2019. Geschäftsanschrift: Pleistalstraße 73, 53773 Hennef. Gegenstand: Die Unternehmensberatung , die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, der Aufbau von Netzwerken, die Entwicklung von innovativen Technologien (insbesondere in den Bereichen Token/Blockchain) sowie die Projektentwicklung. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Nowak, Martin, Hennef, *05.02.1980, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-02-26:
Das Registergericht hat glaubhafte Kenntnis erlangt, dass die Gesellschaft vermögenslos geworden ist.Es ist daher beabsichtigt, die Gesellschaft nach § 394 FamFG im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit zu löschen.Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 3 Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird. Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.