Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

SV Hederborn Upsprunge e.V. Marco Eickhoff

Ergebnisse des Fußballvereins
Adresse / Anfahrt
Auf dem Bruche 28d
33154 Salzkotten
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-03-24:
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 25.10.2021 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.10.2021 mit dem Janus e.V. Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Paderborn mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn, VR 648) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-03-25:
Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 25.10.2021 und der Gesellschafterversammlung der Wohnen für Behinderte gGmbH vom 18.11.2021 einen Teil seines Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Wohnen für Behinderte gGmbH nach Firmenänderung jetzt Teilhabe mit Herz gGmbH mit Sitz in Borchen (Amtsgericht Paderborn, HRB 2010) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.