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SW Steuerungstechnik GmbH & Co. KG

Elektriker, Steuerungtechnik, Kabelkonfektionierer..., Löter, Platinenbestücker, Kabelkonfektionierung, Versehen, Steuerungsbau
Adresse / Anfahrt
Heinkelstraße 3
86836 Graben
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-12-29:
(Dienstleistungen im Bereich Elektrotechnik, Steuerungsbau, Leiterplattenbestückung und Kabelkonfektionierung). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SW Verwaltungs GmbH, Königsbrunn (Amtsgericht Augsburg HRB 30219), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura (mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken) mit der Erlaubnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Walbert, Astrid, Königsbrunn, *10.09.1975.

2016-09-20:
Sitz verlegt, nun: Graben. Geschäftsanschrift: Heinkelstraße 3, 86836 Graben. Sitz verlegt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: SW Verwaltungs GmbH, Graben , mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Walbert, Stefan, Königsbrunn, * 19.10.1973, hat sein bisher unter der Firma Stefan Walbert Auftragsarbeiten im Steuerungsbau e.K. mit der Niederlassung in Graben (Amtsgericht Augsburg HRA 18967) betriebenes Unternehmen gemäß Ausgliederungsvertrag und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft je vom 19.08.2016 durch Übertragung auf die Gesellschaft aus seinem Vermögen ausgegliedert. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-11-07:
Die Ausgliederung wurde am 20.09.2016 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .