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SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG

Immobilien, M/Solar, M/Wasser..., M/Erdgas, M/Strom, M/Wärme, Netzanschluss, Energiewirtschaft, M/Bäder, MVG, Netzstrukturdaten
Adresse / Anfahrt
Emmy-Noether-Straße 2
80992 München
Kontakt
27 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 27 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-30:
(Errichtung, Vorhaltung und Betrieb von im Zusammenhang mit der Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme stehenden lnfrastruktureinrichtungen, Betriebsführung von Erzeugungsanlagen und Bädern sowie Telekommunikation, ferner Erfüllung weiterer damit zusammenhängender öffentlicher Zwecke. Die Gesellschaft kann die Abfall- und Klärschlammverbrennung besorgen. Bei der Aufgabenerfüllung sind Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlage zu beschützen, und es ist auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie und Wasser zu achten. Neben Beschaffung und Verkauf von Energie und Wasser einschließlich Energiehandel tritt deshalb als gleichberechtigtes Unternehmensziel der Aufbau von Dienstleistungsangeboten, die geeignet sind, die natürlichen Ressourcen zu schonen und deren Verbrauch zu minimieren. Der gewerbsmäßige Betrieb von Immobiliengeschäften gehört nicht zum Gegenstand des Unternehmens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SWM Infrastruktur Verwaltungs GmbH, München (Amtsgericht München HRB 227822), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich und der Gesellschaft sowie als Vertreter der Stadtwerke München GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 121920), der SWM Versorgungs GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 134750), der SWM Services GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 126674) und der SWM Infrastruktur Region GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 160281), Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SWM Infrastruktur GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 142950). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-09-03:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 19.08.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2016 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 19.08.2016 Teile des Vermögens von der Stadtwerke München GmbH mit dem Sitz in München übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-10-06:
Die Ausgliederung wurde am 30.09.2016 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .

2017-06-03:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 11.05.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2017 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 11.05.2017 Teile des Vermögens von der Stadtwerke München GmbH mit dem Sitz in München übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-06-14:
Die Ausgliederung wurde am 09.06.2017 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .

2020-09-01:
Die SWM Infrastruktur Region GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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