Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Sachsenland Fruchtquell GmbH

Fruchtsaftgetränken, Nektaren, Fruchtsäften..., Fruchtsafthersteller, Früchte zu Nektar, Nektar und Saft, Unser Traditionsunternehmen, Fruchtweinen
Adresse / Anfahrt
Marienberger Straße 57
09429 Wolkenstein
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-08:
Geschäftsanschrift: Marienberger Straße 57, 09429 Wolkenstein. Bestellt: Geschäftsführer: Hofmann, Tim, Wolkenstein, *31.08.1971, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hofmann, Gilbert, Wolkenstein, *20.06.1967.

2009-01-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro, dessen Erhöhung um 2.612,44 EUR auf 156.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 5 (Vertretung, Geschäftsführung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Marienberger Straße 57, 09429 Wolkenstein. Neuer Gegenstand: Verarbeitung von Obst und Gemüse sowie Verarbeitung von Halbfabrikaten zu Fruchtsäften, Nektaren, Fruchtsaftgetränken, Sirup sowie Fruchtweinen einschließlich deren und Vertrieb artverwandter Produkte im Groß- und Einzelhandel. Neues Stammkapital: 156.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2009-08-28:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Neugründung einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit gemäss Spaltungsplan vom 08.06.2009 und Nachtrag vom 07.07.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung von denselben Tagen auf die Sachsenland Getränke GmbH mit dem Sitz in Wolkenstein (Amtsgericht Chemnitz HRB 25182) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.