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SanaBio GmbH

Arzt, Canister, Erzeugnisse..., Kosmetikindustrie, Wirkungsversprechen, Kernfunktionalität, Maintained, Arzneien, Spacekraft, Unverträglichkeiten
Adresse / Anfahrt
Geschwister-Scholl-Straße 143a
39218 Schönebeck (Elbe)
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-12-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2012. Geschäftsanschrift: Geschwister-Scholl-Straße 143 a, 39218 Schönebeck (Elbe). Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit pflanzlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen; Herstellung von pflanzlichen Ölen und Fetten, ätherischen Ölen und Extrakten; Herstellung von und Handel mit Lebensmitteln, Kosmetik und pharmazeutischen Erzeugnissen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Schiller, Wolfgang, Laatzen, *19.07.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-09-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Arganel Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Laatzen (Amtsgericht Hannover HRB 203585) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.

2013-09-16:
Die Arganel Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Laatzen (Amtsgericht Hannover HRB 203585) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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