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Sanitätshaus Trapp GmbH & Co. KG

Belastbar, Aufstehfunktion, Nutzergewicht..., Aufstehsessel, Reichweite
Adresse / Anfahrt
Otto-Lilienthal-Straße 18
88046 Friedrichshafen
11x Adresse:

Siemensstraße 12
88239 Wangen im Allgäu


Wilhelm-Hauff-Straße 41
88214 Ravensburg


Weimarstraße 66
78532 Tuttlingen


Ravensburger Straße 35
88250 Weingarten


Waldseer Straße 6
88250 Weingarten


Obere Straße 27
78050 Villingen-Schwenningen


Böhringer Straße 50
78315 Radolfzell am Bodensee


Bismarckstraße 3
78315 Radolfzell am Bodensee


Hauptstraße 65
88348 Bad Saulgau


Möttelistraße 5
88045 Friedrichshafen


(beim Untertor)
Bachstraße 66
88214 Ravensburg


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-12-03:
(Der Betrieb eines Sanitätshauses, insbesondere Handel mit Krankenpflegeartikeln, Hilfsmitteln für Rehabilitation und dergleichen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Otto-Lilienthal-Straße 18, 88046 Friedrichshafen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Sanitätshaus Trapp Verwaltungs GmbH, Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 739262).

2020-08-27:
Der Einzelkaufmann Trapp, Daniel, Eriskirch, *13.05.1964 hat als Inhaber der Firmen "Sanitätshaus Trapp, Inh. Daniel Trapp e.K.", Friedrichshafen "Orthopädie-Schuhtechnik Trapp, Inh. Daniel Trapp e.K.", Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRA 726743) "Sanitätshaus Bermetz e.K.", Weingarten (Amtsgericht Ulm HRA 723904) das von ihm jeweils betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.07.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 24.07.2020 jeweils auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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