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Sanizentra Haustechnik GmbH

Sanitär, Electric Wärmepumpen, Gebäudeausrüstung für Gebäude..., Solar Mitsubishi, Solar Mitsubishi Electric, Familiengeführtes, Mitsubishi Electric
Adresse / Anfahrt
Unterreut 6
76135 Karlsruhe
1x Adresse:

Oderstraße 65
14513 Teltow


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-09-08:
Geschäftsanschrift: Oderstr. 65, 14513 Teltow Grund- oder Stammkapital: 180.000 EUR Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2009 ist das Stammkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln um 80.000 EUR auf 180.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 Ziffer 1 (Stammkapital)..

2019-09-20:
Name der Firma: Sanizentra Haustechnik GmbH; Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Eberl, Bernd; Prokura: 1. Eppinger, Marcel, *30.05.1986, Zossen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 2. Katzenmaier, Doris, geb. Marby, *13.01.1941, Baden-Baden; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 3. Keiper, Ines, *12.05.1966, Stahnsdorf; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 4. Michel, Carsten, *22.02.1972, Teltow; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 5. Wild, Kurt, *24.06.1957, Achern; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Ziffer 1 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 26.06.2019 ist die Sanizentra Haustechnische Service GmbH mit Sitz in Teltow, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 6648 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

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