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Sannmann Gemüse Abo GmbH & Co. KG

Lebensmittelservice, Elfsight, Beschäftigungsverhältnisses..., Blacklist, Barrow, Frische
Adresse / Anfahrt
Ochsenwerder Landstraße 153
21037 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-12:
(Der Handel mit Lebensmitteln, insbesondere mit biologischem Gemüse. Das Unternehmen bietet unter Anderem auch Abonnements von Lebensmitteln, insbesondere Obst und Gemüse an.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ochsenwerder Landatraße 153, 21037 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Sannmann Gemüse Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 137535). Einzelprokura: Graumann, Christina, Hamburg, *18.10.1983.

2015-08-14:
Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Ochsenwerder Landstraße 153, 21037 Hamburg.

2015-09-04:
Neue Firma: Sannmann Gemüse Abo GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 18.08.2015 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Sannmann, Monika, Glückstadt, *19.02.1961, unter der Firma Sannmann-Gemüse-Abo e.Kfr. in Hamburg betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.09.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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