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Sauna & Sportparadies GmbH & Co. KG

Fitnessstudio/Fitnesscenter, Bodyfit, Platzhirsch..., B-Lizenz, Gesundheitstrainer, Fitnessclub, Befreie, Bleibe, Alltagsstress, BodyPump, Studio-App
Adresse / Anfahrt
Moorstraße 22
49356 Diepholz
2x Adresse:

Lange Straße 13
49406 Barnstorf


Südring 33
49401 Damme


Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-02-04:
(Gegenstand der Gesellschaft ist das Angebot von Sport, Sauna, Fitness und Wellness sowie das Angebot der Nutzung von Sport- und Fitnessgeräten und -einrichtungen, des dazugehörigen Trainings, die Abhaltung von Fitnesskursen sowie das Angebot zur Nutzung von Wellness- und Saunaeinrichtungen einschließlich des Angebotes der Kosmetik.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Moorstraße 22, 49356 Diepholz . Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Sauna & Sportparadies Verwaltungs GmbH, Diepholz (Amtsgericht Walsrode HRB 205230), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-09-14:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.06.2015 mit Ergänzung vom 21.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2015 und vom 02.09.2015 das Vermögen des unter Sauna & Sportparadies Manuela Steffens-Kirchner e.K. mit Sitz in Diepholz betriebenen Unternehmens mit Ausnahme jedweden Grundbesitzes, aufstehenden Gebäuden, technischen Anlagen und Maschinen sowie mit Ausnahme der zu diesem Betriebsteil gehörenden Konten und Verbindlichkeiten als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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