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Schako Klima Luft Ferdinand Schad KG

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Adresse / Anfahrt
Weidenäcker 9
88605 Meßkirch
Kontakt
37 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 37 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-10-23:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Admin GmbH, Meßkirch (Amtsgericht Ulm HRB 711097), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura geändert; nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Maute, Rosa, Luzern (Schweiz), *10.10.1944.

2010-12-14:
Geschäftsanschrift: Weidenäcker 9, 88605 Meßkirch. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Vögeli, Beat, Fällanden (Schweiz), *01.03.1964. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Vögeli-Alber, Ira, Fällanden (Schweiz), *29.10.1981.

2011-02-23:
Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung ergänzt: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Kolbingen, 78600 Kolbingen, Geschäftsanschrift: Steigstraße 25-27, 78600 Kolbingen.

2021-08-10:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Maute, Wolfgang, Luzern / Schweiz, *26.05.1940. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2021 mit Nachtrag vom 03.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.07.2021 und vom 03.08.2021 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "SCHAKO Immobilien-KG" (künftig: "SCHAKO KG"), Meßkirch (Amtsgericht Ulm HRA 727348) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.