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Schanbacher GmbH

Geschäft für Teppiche und Bodenbeläge, Parkettpflege, Pflegemittel Onlineshop..., Reinigungs, Parkett, Unterschied, Fussboden, Linoleum, Estrichsanierung, Parkettrenovierung, Oberflächenbehandlung
Adresse / Anfahrt
Turnackerstraße 62
70794 Filderstadt
1x Adresse:

Wolf-Hirth-Straße 3
71034 Böblingen


Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2013-06-24:
Änderung der Geschäftsanschrift: Turnackerstraße 62, 70794 Filderstadt.

2017-09-01:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Otto Rapp Parkett und Fußbodentechnik GmbH", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 9567) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-10-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2017-10-11:
Die Gesellschaft hat am 10.10.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Beirats zum Handelsregister eingereicht.

2021-01-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 16 (Wettbewerbsverbot) beschlossen.

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