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Schattenwerk GmbH

Fenstereinbau, Photovoltaik, Raffstoren..., Markisen-Konfigurator, Terrassendächer, Textilscreens, Investitionszuschuss, Fensterkauf
Adresse / Anfahrt
Bergstraße 3
30539 Hannover
3x Adresse:

Rövershäger Chaussee 3c
18146 Rostock


Industriestraße 24
37120 Bovenden


Up'n Kampe 3
30938 Burgwedel


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4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2018-08-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2018 mit Änderung vom 28.08.2018. Geschäftsanschrift: Bergstr. 3, 30539 Hannover. Gegenstand: Die Komplettierung von Sonnenschutzanlagen und der Handel mit branchenüblichen Artikeln. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kampowski, Heiko, Burgwedel, *24.12.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Schattenwerk Hannover GmbH & Co. KG, Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 27142) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2018-09-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Schattenwerk Hildesheim GmbH, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim, HRB 200628) beschlossen. 51.000,00 EUR.

2018-10-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2018 mit der Schattenwerk Hildesheim GmbH mit Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim, HRB 200628) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2018-12-13:
Prokura von Amts wegen in Ergänzung zur Eintragung vom 29.08.2018 eingetragen: Einzelprokura: Hoffmann, Elisabeth, Burgwedel, *30.08.1977.

2021-04-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2020 mit der " Rolladen - Hornig Kunststoff - Fenster GmbH " mit Sitz in Bovenden verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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