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Schatterjan GmbH & Co. KG

Classico märchenhaften Luxus, Reich der Sinnlichkeit, Sex Erlebnis..., THEXLOUNGE, Quicknavi
Adresse / Anfahrt
Dachsstraße 10
53881 Euskirchen
2x Adresse:

Lisztstraße 15
53881 Euskirchen


Dachsstraße 12
53881 Euskirchen


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-08-18:
Schatterjan GmbH & Co. KG, Euskirchen (Dachsstraße 10, 53881 Euskirchen, die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz und die Beteiligung an anderen Unternehmen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schatterjan Verwaltungs-GmbH, Euskirchen (Amtsgericht Bonn HRB 16374), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-09-22:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2008 Teile des Vermögens der Udo Schatterjan e.K. mit Sitz in Euskirchen (Amtsgericht Bonn HRA 7108) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2008-09-22:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Bonn HRA 7108) am 09.09.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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