Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Scheel | Inselsbacher | Schick GmbH

Architekturgestalter, Leistungsphase, Bauleitung..., Bauaufgaben, Objektüberwachung, Richtfest, Siedlungswerk
Adresse / Anfahrt
Kaisersbacher Straße 4
70736 Fellbach
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-04-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2019. Geschäftsanschrift: Kaisersbacher Str. 4, 70736 Fellbach. Gegenstand: Erbringung von Architektenleistungen, insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken, durch Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers oder Dienstherrn in allen die Planung, Ausführung und Überwachung eines Vorhabens betreffenden Angelegenheiten unter Beachtung der die Sicherheit der Nutzer und der Öffentlichkeit betreffenden Gesichtspunkte, sowie die Erbringung von lngenieurleistungen auf allen Gebieten der Technik und der Naturwissenschaften, d.h. insbesondere die technische, technisch-wissenschaftliche und technisch-wirtschaftliche Beratung, Entwicklung, Planung, Ausführung und Überwachung von Vorhaben (Projektentwicklung, Projektsteuerung und Objektunterhaltung). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Inselsbacher, Hubert, Wernau Neckar, *17.04.1950; Scheel, Alexander, Fellbach, *03.02.1963; Schick, Michael, Stuttgart, *23.04.1981, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Partnerschaftsgesellschaft "Scheel und Inselsbacher Architekt und Ingenieur Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart PR 260011) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing