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Schellheimer Garten- und Landschaftsbau GmbH

Gartencenter, INGRÜN, Gärtnern..., Wasseranlagen, GALANET-Gruppe, Profi-Tipps, Beeteinfassung, Weidenzaun
Adresse / Anfahrt
Günzacher Straße 17
87499 Wildpoldsried
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-07-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2014. Geschäftsanschrift: Günzacher Straße 17, 87499 Wildpoldsried . Gegenstand des Unternehmens: Lieferung und Herstellung von Außenanlagen und Wasseranlagen, Gartenpflegearbeiten aller Art, Verkauf und Handel mit Pflanzen und Gartenzubehör, Lieferung und Herstellung von Kleinkläranlagen sowie deren Wartung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schellheimer, Rolf Dieter, Wildpoldsried, *10.09.1940; Schellheimer, Lars, Wildpoldsried, *31.10.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-08-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme im Wege der Ausgliederung des Unternehmens Schellheimer e.K. mit dem Sitz in Wilpoldsried und die Änderung des § 6 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2014-08-12:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 08.08.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2014 und Ausgliederungserklärung vom 08.08.2014 das als Schellheimer e.K. betriebene Unternehmen mit dem Sitz in Wilpoldsried (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 8532) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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