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Schenk Wärme - Wasser - Sonne GmbH & Co. KG

Business Service, Heizwärme, Kamin-/Pelletöfen..., Heizalternative, Premiumpellets, Vakuumsaugsystem, Warmwasser und Elektrizität, Pelletpreis, Heizraum, Preisbremse, Nutzung erneuerbaren Energien
Adresse / Anfahrt
Franklinstraße 3
68775 Ketsch
1x Adresse:

Thüringerstraße 2
68775 Ketsch


Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-11-07:
(Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Betrieb von Anlagen im Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk sowie der Baustoffhandel.) Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Franklinstraße 3, 68775 Ketsch. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Schenk Verwaltungs GmbH, Ketsch (Amtsgericht Mannheim HRB 724617).

2017-08-24:
Der Einzelkaufmann Schenk, Tilman, Ketsch, *24.04.1977 hat als Inhaber der Firma "Schenk Tilmann e.K.", Ketsch das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 22.08.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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