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Scherer GmbH & Co. KG

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Johann-Steffen-Straße 1
56869 Mastershausen
1x Adresse:

Johann-Steffen-Straße 2c
56869 Mastershausen


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4x HR-Bekanntmachungen:

2016-02-29:
(Gegenstand: Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen sowie Verkauf und Produktion von Verlagserzeugnissen, CDs, DVDs und alle anderen Artikeln im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen, weiter die Veranstaltung von Reisen, die Unternehmens- und ganzheitliche Beratung sowie private Physiotherpie.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Johann-Steffen-Straße 1, 56869 Mastershausen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Scherer Verwaltungs GmbH, Mastershausen (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 22228).

2016-06-03:
HRA 20799: Scherer GmbH & Co. KG, Mastershausen, Johann-Steffen-Straße 1, 56869 Mastershausen.

2019-09-13:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2019 mit der Scherer Academy GmbH mit Sitz in Mastershausen verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2019 mit der Unternehmen Erfolg AG mit Sitz in Mastershausen verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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