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Schiedel GmbH & Co. KG

Baustoffe, Bauunternehmen, Entfacht dein Feuer..., KINGFIRE, Edelstahl-Schornsteine, Lüftungen, PARAT, Schornstein, Öfen, Lüftungslösungen, Lüftungssystemen
Adresse / Anfahrt
Lerchenstraße 9
80995 München
5x Adresse:

Albert-Einstein-Straße 8
51674 Wiehl


Emminger Straße 1
94508 Schöllnach


Heidornweg 5
27419 Sittensen


Hauptstraße 66
95676 Wiesau


Am Wachhübel 2
04668 Grimma


Kontakt
42 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 42 Mitarbeiter
Gründung 1946
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2005-09-21:
Die btg schornsteintechnik GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 130012) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-07-10:
Firma geändert, nun: Schiedel GmbH & Co. KG.

2009-09-30:
Geschäftsanschrift: Lerchenstr. 9, 80995 München.

2021-05-13:
Die Schiedel Ontop GmbH mit dem Sitz in Wiehl ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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