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Schildt GmbH

Autolackierfachbetrieb
Adresse / Anfahrt
Alte Industriestraße 17
27472 Cuxhaven
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-07-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Schildt GmbH. Geschäftsanschrift: Alte Industriestraße 17, 27472 Cuxhaven. Neuer Unternehmensgegenstand: 1.Gegenstand des Unternehmens ist -die Ausführung von Lackierarbeiten und Beschriftungen, -die Ausführung von Karosseriearbeiten, -der Handel mit Lacken, Schleifpasten, Schleifpapier und sonstigen Zubehörstoffen für Lackierbetriebe, -der Ein- und Verkauf von Lacker- und Beschriftungsmaterialien. 2.Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an ähnlichen Unternehmen zu beteiligen, deren Geschäftführung zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten.

2018-06-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Philipp, Kerstin, Cuxhaven, *08.06.1965. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Schildt, Frauke, geb. Thiele, Cuxhaven, *04.11.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-06-21:
Von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Schildt, Frauke, Cuxhaven, *04.11.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-11-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2018 mit der Auto-Lackier-Center GmbH mit Sitz in Cuxhaven verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.