2009-06-26: Durch rechtskräftigen Beschluß des Amtsgerichts Saarbrücken AZ: 60 IN 22/09 vom 06.05.2009 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
2010-03-10: Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Frist für den Widerspruch: 3 Monate.
2010-07-26: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.