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Schneeschuhverein Stuttgart e.V. (SVS)

Amateurmannschaft, Birkenäcker, Hintersteinenberg...
Adresse / Anfahrt
Klopstockstraße 59
70193 Stuttgart
1x Adresse:

Obere Straße 50
73553 Alfdorf


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-09-26:
Der Verein -übertragender Rechtsträger- hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.07.2011 den Verpachtungsbetrieb und die damit zusammenhängenden Aktiva und Passiva als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Absatz 3 Nr. 1 UmwG auf die Gesellschaft "Berufsförderungswerk Schömberg gGmbH", Schömberg, (Amtsgericht Stuttgart, HRB 331572) -übernehmender Rechtsträger- übertragen. Die Ausgliederung wird mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam, § 130 UmwG. Die Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 15.09.2011 erfolgt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Nicht eingetragen: Für die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet worden sind, haften die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger als Gesamtschuldner. Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Zur Sicherheitsleistung ist derjenige Rechtsträger verpflichtet, gegen den sich der Anspruch richtet. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist, § 22 Abs. 1 UmwG.

2013-05-03:
Geflügel- und Vogelfreunde 1878 Öhringen e.V., Öhringen, ( , ).Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens dieses übertragenden Vereins mit dem Vermögen des übernehmenden Vereins Hohenloher Kleintierzuchtverein Z 368 e.V. aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2013 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 22.01.2013 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 24.01.2013. Die Verschmelzung wurde am heutigen Tag ins Vereinsregister des übernehmenden Vereins (Amtsgericht Öhringen VR 85) eingetragen und damit wirksam. Dieser Verein ist damit erloschen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.