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Schneider Transporte GmbH & Co. KG

Lebensmittel, Waltershofen, Tankauflieger..., Tankreinigung, Tanker Cleaning, Tankzug
Adresse / Anfahrt
Leutkircher Straße 17
88353 Kißlegg
2x Adresse:

Industriestraße 16
78333 Stockach


Leutkircher Straße 15
88353 Kißlegg


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-02-17:
Rechtsform geändert; nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert; nun: Schneider Transporte GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Leutkircher Str. 17, 88353 Kißlegg. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten zwei gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Schneider Verwaltungs GmbH, Kißlegg (Amtsgericht Ulm HRB 723117), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Schneider, Horst, Kißlegg, *19.03.1962; Schneider, Werner, Kißlegg, *20.01.1960.

2018-07-30:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.07.2018 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Tankterminal Schneider GmbH & Co.KG", Kißlegg (Amtsgericht Ulm HRA 721407) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.