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Schreiner Group GmbH & Co. KG

Druck, RFID, Druckausgleichselemente..., MediPharm, Industrieetiketten, ProTech, NFC-Etiketten, PrinTrust, Produktlösung, Lackierschutz-Etiketten
Adresse / Anfahrt
Bruckmannring 22
85764 Oberschleißheim
1x Adresse:

Karl-Heilmeier-Straße 1
84405 Dorfen


Kontakt
200 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 215 Mitarbeiter
Gründung 1951
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-07:
Die Bader Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg HRB 602537) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-01-21:
Geschäftsanschrift: Bruckmannring 22, 85764 Oberschleißheim.

2010-01-05:
Firmendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Schreiner Group Beteiligungs-GmbH, München (Amtsgericht München HRB 75168).

2010-01-20:
Die Schreinr LogiData Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 73690) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.

2012-02-15:
Die Schreiner MediPharm Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 73691) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.11 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-09-05:
Einzelprokura: Tschacha, Karl, München, *04.06.1961.

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