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Schrott- & Metallhandel Döring GmbH

Auto-Katalysatoren, Gewerbebetriebe, Ortstarif..., WhatsApp-Service, Alu Kupferkühler
Adresse / Anfahrt
Am Trappenberg 7
67592 Flörsheim-Dalsheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-05-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2012. Geschäftsanschrift: Am Trappenberg 7, 67592 Flörsheim-Dalsheim. Gegenstand: Der Handel mit Schrott und Metall. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Döring, Daniel, Ober-Flörsheim, *10.11.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-11-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf nunmehr 30.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des unter der Firma Daniel Döring Handel mit Katalysatoren e.K. mit Niederlassung in Ober-Flörsheim betriebenen Unternehmens auf die Gesellschaft beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.04.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 19.04.2016 das von dem Einzelkaufmann Daniel Döring, Ober-Flörsheim, geb. am 10.11.1980 unter der Firma Daniel Döring Handel mit Katalysatoren e.K. in Ober-Flörsheim (Amtsgericht Mainz HRA 42867) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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