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Schub- und Schleppreederei U. Golka GmbH & Co. KG

Bunker und Service, Märkische Bunker, Binnenschiffen..., Internetseiten der Märkischen
Adresse / Anfahrt
Gustav-Holzmann-Straße 10
10317 Berlin
2x Adresse:

Königswerder
39126 Magdeburg


Hohensaatener Dorfstraße 3
16259 Bad Freienwalde (Oder)


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-01-05:
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Märkische Bunker u. Service Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 45956 B); Prokura: 1. Dr. Seidel, Georg, *29.07.1959, Berlin; Einzelprokura; Rechtsform: Kommanditgesellschaft

2017-08-22:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tag das Einzelunternternehmen Schub- und Schleppreederei Ulf Golka e.K. mit Sitz in Bad Freienwalde (Amtsgericht Frankfurt/Oder, HRA 3152 FF) im Wege der Ausgliederung aufgenommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.

2017-08-31:
Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die laufende Nummer 2 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Spaltung ist mit der am 23.08.2017 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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