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Schubert und Schulz Vertriebs GmbH

Automatik Elektro/Benzin, Elektro/Benzin, Autogas..., LPG, B/F
Adresse / Anfahrt
Am Seegraben 26
03051 Cottbus
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-05-19:
Name der Firma: Schubert und Schulz Vertriebs GmbH; Sitz der Firma: Cottbus; Geschäftsanschrift: Am Seegraben 26, 03051 Cottbus OT Groß Gaglow; Gegenstand: Der Handel mit Pkws und Fahrzeugen sowie die Reparatur von Pkws und Fahrzeugen und damit jeweils im Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Schubert, Frank, *15.07.1961, Cottbus; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Schulz, Jens, *11.06.1963, Cottbus; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Auto Center Schubert und Schulz OHG mit Sitz in Cottbus (Amtsgericht Cottbus, HRA 1614) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.02.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.