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Schuch Schwerlast GmbH

Datenverarbeitung, Dienstleister, Krandienst..., Kranarbeiten, Flugahfen, Fluggastbrücken, Raummodule, Alho, Betriebsumzüge, Sondertransporte, Ladekran, Schwertransporte
Adresse / Anfahrt
Flugplatzstraße 9
67681 Sembach
1x Adresse:

Matzenberg 141
66115 Saarbrücken


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-05-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2012 Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Saarbrücken (bisher Amtsgericht Saarbrücken HRB 100152) nach Sembach beschlossen. Geschäftsanschrift: Kellereistraße 12, 67278 Bockenheim. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Kranverleih. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Schuch, Sebastian, Bockenheim, *14.09.1991; Schuch, Elke, Bockenheim, *30.01.1967; Schuch, Tim, Bockenheim, *22.02.1994, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-03-21:
Bestellt als Geschäftsführer: Hoffmann, Steve, Bockenheim, *03.12.1968, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-02-18:
Änderung der Geschäftsanschrift: Flugplatzstraße 9, 67681 Sembach. Nicht mehr Geschäftsführer: Schuch, Elke, Bockenheim, *30.01.1967; Schuch, Sebastian, Bockenheim, *14.09.1991.

2020-08-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.07.2020 mit der Wagner Schwertransporte GmbH mit Sitz in Sembach (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 32420) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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