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Schulgesellschaft Quickborn gGmbH

Anerkannte, ASG, Kindertagesstätten..., Allgemeinbildende, Qualitätsstandard
Adresse / Anfahrt
Feldbehnstraße 55
25451 Quickborn
Kontakt
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2015-02-27:
Änderung zu Nr. 1: bzgl. Wohnort; Geschäftsführer: Zitzer, Sandra, *12.11.1963, Quickborn; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Süß, Elmar, *01.07.1950, Annaberg-Buchholz; Einzelprokura.

2015-03-12:
Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: bzgl. Wohnort; Geschäftsführer: Zitzer, Sandra, *12.11.1963, Oldenburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2015-08-13:
Geschäftsanschrift: Feldbehnstraße 55, 25451 Quickborn; Geschäftsführer: 5. Süß, Elmar, *01.07.1950, Annaberg-Buchholz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Zitzer, Sandra; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Süß, Elmar.

2015-09-17:
Prokura: 2. Delport, Alexander, *01.12.1972, Hamburg; Einzelprokura.

2018-07-16:
Kapital: 120.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.06.2018 ist das Stammkapital der Gesellschaft von 25.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 0,00 EUR herabgesetzt und sodann um 120.000,00 EUR auf 120.000,00 EUR erhöht sowie § 5 des Gesellschaftsvertrags geändert worden.

2019-04-09:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Delport, Alexander

2019-09-06:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH mit Sitz in Annaberg-Buchholz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 19091) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2019-09-13:
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 09.09.2019 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Chemnitz, HRB 19091) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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