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Schulwerk Mitte gGmbH

Voreinstellungen, Zustimmungseinstellung, Schulgebühren..., Scripte, Schulbetrieb
Adresse / Anfahrt
Kirchstraße 33
72622 Nürtingen
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2017-06-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2016 mit Nachtrag vom 20.03.2017. Geschäftsanschrift: Kirchstraße 33, 72622 Nürtingen. Gegenstand: Die Förderung der schulischen, beruflichen und sozialen Integration von Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere durch a) Unterhaltung staatlich anerkannter und/oder genehmigter Ersatzschulen, b) Durchführung von Schullaufbahnberatungen, Begleitung der Bildungswege und Berufswegplanung, c) Durchführung von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung und schulbezogener Projekten der freien Jugendhilfe sowie d) Öffentlichkeitsarbeit, Kooperation mit Schulen, Schulträgern und Institutionen, Initiierung und Mitarbeit an Projekten, die sich mit der Schul- und Bildungssituation junger Menschen auseinandersetzen. Die Gesellschaft ist ein Zweckbetrieb im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" gemäß der Abgabenordnung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der schulischen, beruflichen und sozialen Integration von Jugendlichen und Erwachsenen sowie im weiteren Sinne die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der Förderung der Jugendhilfe und der Wissenschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Freimuth, Jörg, Reutlingen, *10.01.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Schulwerk Mitte e. V.", Nürtingen gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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