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Schwarzwälder Bote Mediengesellschaft mbH

Veranstaltungsdienstleistungen, Bücher und Magazine, Polizeibericht..., Orts-Check, Zollernalb, Leserbriefe, Ortenau, Medienvermarktung, Zustimmung des Verlages, Korrekturabzüge, Trauerhilfe
Adresse / Anfahrt
Kirchtorstraße 14
78727 Oberndorf am Neckar
10x Adresse:

Benediktinerring 11
78050 Villingen-Schwenningen


Herrenmühlenstraße 4
72336 Balingen


Kirchstraße 14
72202 Nagold


Neckarstraße 1/5
78727 Oberndorf am Neckar


Marktstraße 30
72458 Albstadt


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78628 Rottweil


Martin-Luther-Straße 5
72250 Freudenstadt


Bärenplatz 5
78112 St. Georgen im Schwarzwald


Lederstraße 23
75365 Calw


Hauptstraße 24
78713 Schramberg


Kontakt
71 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 71 Mitarbeiter
Formell
13x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-28:
Bestellt als Geschäftsführer: Giebel, Heinz-Ludwig, Oberndorf am Neckar, *03.03.1951. Bestellt als Geschäftsführer: Huber, Carsten, Oberndorf am Neckar, *11.06.1962 mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Rebmann, Richard, Verleger, Oberndorf am Neckar. Prokura erloschen: Giebel, Heinz-Ludwig, Oberndorf am Neckar; Huber, Carsten, Oberndorf am Neckar.

2008-12-01:
Mit der "Medienholding Süd GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 725497) wurde am 15.10.2008 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 16.10.2008 bzw. am 24.10.2008 zugestimmt haben.

2009-04-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Kirchtorplatz 14, 78727 Oberndorf am Neckar.

2009-05-18:
Brichtigung auf Antrag der Geschäftsanschrift: Kirchtorstr. 14, 78727 Oberndorf am Neckar.

2010-08-09:
Prokura erloschen: Kuhn, Josef, Epfendorf, *22.03.1949.

2012-06-04:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.05.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Grafik-Bote GmbH", Oberndorf am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 725797) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-05-06:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bäckermann, Kirsten, Villingen-Schwenningen, *11.04.1979.

2014-04-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Giebel, Heinz-Ludwig, Oberndorf am Neckar, *03.03.1951.

2014-09-23:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmidt, Petra, Rottweil, *15.02.1968.

2015-10-08:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.09.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Vius Omega Beteiligungs GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 751050) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-03-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fasching, Timo, Oberndorf am Neckar, *27.11.1972. Prokura erloschen: Schmidt, Petra, Rottweil, *15.02.1968.

2019-08-22:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GUG Gebäude- und Grundstrücksservice GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 714489) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-05-04:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.04.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Presseservice- und Vertriebs-GmbH", Oberndorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 480757) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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