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Schwer Steuerberatungsgesellschaft mbH

Steuerberatung, Direktlinks, Finanzbehörden..., Betriebsprüfungen, Steuergesetze, Rechnungswesens, vertraulich
Adresse / Anfahrt
Auf der Heide 8a
44803 Bochum
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Gründung 1955
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2008. Geschäftsanschrift: Harpener Hellweg 416 b, 44894 Bochum. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Sach- und Firmenvermögen jeder Art und die Beteiligung als unbeschränkt haftende Gesellschafterin an anderen Unternehmen sowie auch deren Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Tätigkeit auch auf verwandte Geschäftszweige auszudehnen sowie im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen sowie Tochtergesellschaften zu errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwer, Chrstian, Bochum, *05.09.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-10-27:
Geschäftsanschrift: Auf der Heide 8 a, 44803 Bochum.

2012-01-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1( Name ) und § 2 ( Gegenstand ) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Schwer Steuerberatungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmässige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Vorraussetzubngen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater sein.

2012-02-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügung eines neuen § 18 (Gründungsaufwand) beschlossen.

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