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Segler- und Ruderclub Simssee e.V. (SRS)

Richtung Baierbach, Bahnlinie, Bahnübergang..., Seite unseres Webauftritts, Ziff, Richtung Frasdorf
Adresse / Anfahrt
Krottenmühlstraße
83071 Stephanskirchen
1x Adresse:

Kornweg 4
83071 Stephanskirchen


Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2006-06-08:
Ausgeschieden: Vorsitzender: Dr. Schropp, Werner, Rosenheim, * 27.05.1943. Gewählt: 1. Vorsitzender: Reile, Hans, Stephanskirchen, *16.04.1958; Stellvertretender Vorsitzender: Egner, Robert, Stephanskirchen, *05.08.1961; Stellvertretender Vorsitzender: Schiffer-Heidenreich, Bernd, Rott am Inn, *26.09.1939.Der "Seglerclub Simssee e.V." mit Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein VR 40122) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2006 sowie dem Beschluß seiner Mitgliederversammmlung vom 27.04.2006 und dem Beschluß der Mitgliederversammlung desübertragenden Vereins vom 27.04.2006 mit dem Verein verschmolzen.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-06-22:
Ausgeschieden: Vorsitzender: Dr. Schropp, Werner, Rosenheim, * 27.05.1943. Gewählt: 1. Vorsitzender: Reile, Hans, Stephanskirchen, *16.04.1958; Stellvertretender Vorsitzender: Egner, Robert, Stephanskirchen, *05.08.1961; Stellvertretender Vorsitzender: Schiffer-Heidenreich, Bernd, Rott am Inn, *26.09.1939.Der "Seglerclub Simssee e.V." mit Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein VR 40122) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2006 sowie dem Beschluß seiner Mitgliederversammmlung vom 27.04.2006 und dem Beschluß der Mitgliederversammlung desübertragenden Vereins vom 27.04.2006 mit dem Verein verschmolzen.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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