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art-real GmbH

Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 27a
16835 Vielitzsee
1x Adresse:

Chausseestraße 124
10115 Berlin


Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-19:
Sitz: Vielitzsee OT Seebeck. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 27 a, 16835 Seebeck. Gegenstand: - Präsentation und Verkauf von künstlerischen Produkten - Computergrafik und -modellierung, Webseitengestaltung - Softwareentwicklung - Herstellung von Druckerzeugnissen - Produktdesign und Modellbau - Entwicklung und Gestaltung von Ausstellungen - Innenraumgestaltung - Entwicklung touristischer Dienstleistungen - Betreiben einer Künstlerwerkstatt - Projektentwicklung auf dem Gebiet von Kunst und Kultur. Grund- oder Stammkapital: 26.000,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.11.2011 ist das Stammkapital von DM 50.000,00 auf EUR 25.564,59 umgestellt, sodann auf EUR 26.000,00 erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) geändert und insgesamt neu gefasst worden ..

2016-03-30:
Gegenstand: - Präsentation und Verkauf von künstlerischen Produkten - Projektentwicklung auf dem Gebiet von Kunst und Kultur - Entwicklung und Betreiben touristischer Dienstleistungen - Webprogrammierung und Softwareentwicklung. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.03.2016 ist der Gesellschaftsvertrag in § 2 und § 5 (Gesellschafterversammlung) geändert.

2021-06-02:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2021 und des Gesellschafterbeschlusses vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen des Alleingesellschafters, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Ruppin-Kult-Tour e.K." mit Niederlassung in Vielitzsee OT Seebeck (Amtsgericht Neuruppin, HRA 3476) weiterführt, verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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