2022-01-17: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Selbmann, Daniela Barbara, Architektin, Münsingen, *31.10.1986; Selbmann, Sebastian, Architekt, Münsingen, *04.05.1983.