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SHP für Bildung gGmbH

Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, Gemeinnützige Organisation, Kita Knospen..., Kita Tulpen, Gastarbeiter, Gesamtangebotes, Qualitätspolitik
Adresse / Anfahrt
Albertstraße 14
10827 Berlin
1x Adresse:

Naumannstraße 7
10829 Berlin


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Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-02-07:
Firma: SHP für Bildung gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Albertstraße 14, 10827 Berlin; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung, Erziehung und Bildung von Kindern, die Beratung und Unterstützung der Eltern bei der Erziehung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dere, Fatih, *27.02.1981, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.12.2018 mit Änderung vom 04.02.2019 in § 1 ; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SHP für Bildung e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 8369 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.12.2018; 04.02.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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