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Senioren- und Therapiezentrum "Burgwedel" GmbH

Alters- und Pflegeheim, Rahlstedter, Höhe Kühlungsborner..., Hambug, Betreten, Pflegeplatz, Sicherheitsabstand, Ansteckung
Adresse / Anfahrt
Elisabeth-Miller-Weg 2
25469 Halstenbek
2x Adresse:

Kühlungsborner Straße 7-11
22147 Hamburg


Walter-Jungleib-Straße 1
22457 Hamburg


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-19:
Geschäftsführer: Mismahl, Anja, *30.03.1964, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mismahl, Hermann Julius..

2008-10-17:
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt, ist das Stammkapital um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 erhöht und ist der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 9 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen) geändert..

2015-11-26:
Kapital: 80.000,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.11.2015 ist das Stammkapital um 28.000,00 EUR auf 80.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3.

2016-08-30:
Kapital: 132.000,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.12.2015;19.08.2016 ist das Stammkapital Zwecks Durchführung der Verschmelzung um 52.000,00 EUR auf 132.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist das Senioren- und Therapiezentrum "Rahlstedter Höhe" GmbH, mit Sitz in Halstenbek (Amtsgericht Pinneberg, HRB 4728 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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