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Seniorenresidenz Hundsmühlen gGmbH

Energiewirtschaft, Zentrale Pflegesatzstelle, BVO..., Bloherfelde, Leistungsangebote, Sannum, Deltissima, Tagesstruktur, Wohnungslosenhilfe
Adresse / Anfahrt
Nadorster Straße 155
26123 Oldenburg
5x Adresse:

Syker Straße 369
27751 Delmenhorst


Waisenhausstraße 19
26316 Varel


Sannumer Straße 30
26197 Großenkneten


Louisenstraße 8
27749 Delmenhorst


Schramperweg 108
26129 Oldenburg


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 32 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-05-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2009. Geschäftsanschrift: Amselweg 4 e, 26209 Hatten. Gegenstand: Errichtung und Verpachtung des Seniorenpflegeheimes Hundsmühlen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Einsiedel, Dieter, Hatten, *29.02.1948, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-06-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Oldenburg beschlossen. Oldenburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Nadorster Str. 155, 26123 Oldenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Diekhoff, Frank, Oldenburg, *05.08.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Einsiedel, Dieter, Hatten, *29.02.1948.

2015-08-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2015 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Errichtung und Verpachtung eines Seniorenwohn- und Seniorenpflegeheims in Hundsmühlen.

2016-03-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen und den Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Neue Firma: Seniorenpflegeresidenz Hundsmühlen gGmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Förderung der Altenhilfe sowie selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die in Folge ihres körperlichen oder geistigen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind . Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb der Seniorenresidenz Hundsmühlen. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftszweck auch verwirklichen, indem durch Betätigungen im Sinne des § 58 Nr. 1 AO bzw. § 58 Nr. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke Mittel beschafft und diesen zugewendet werden.

2016-07-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Seniorenresidenz Hundsmühlen gGmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der Seniorenresidenz Hundsmühlen gemeinnützige GmbH mit Sitz in Oldenburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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