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Seniorplace GmbH

Alters- und Pflegeheim
Adresse / Anfahrt
Brunnenstraße 181
10119 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-02:
Firma: Seniorplace GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Der bundesweite Beratungs- und Vermittlungs-Service für Pflegeplätze. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Böwing, Nicole, *27.10.1973, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.02.2007 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.02.2007 ist der Sitz der Gesellschaft von Rohrdorf (Amtsgericht Traunstein, HRB 17566) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz)..

2007-07-18:
Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.05.2007 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des unter der Firma Böwing e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 39563) geführten Einzelunternehmens um 5.000 Euro auf 30.000 Euro erhöht und den Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.05.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist das unter der Firma Böwing e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 39563) geführte Einzelunternehmen von der Inhaberin auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

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